Wie der Postillon deutschen Leitmedien in der Schweden-Sex-Debatte den Spiegel vorhält - eine Chronologie:

Dass der Postillon seine Leser jeden Tag aufs neue belügt, war bekannt. Dass er das aus Spaß tut, ebenfalls. Doch dass die seit 1845 erscheinende Zeitung als Faktenchecker deutsche Leitmedien am Nasenring durch die Manege des Journalismus führt, finden wir bedenklicher als den Postillon selbst. 

 

Aber der Reihe nach: 

 

Im Zuge der #metoo-Debatte - die in Schweden heftig geführt wurde - bringt die schwedische Regierung im nächsten Jahr ein Gesetz auf den Weg, das regelt, ab wann eine Vergewaltigung vorliegt. Die schwedische Quelle in englischer Sprache dazu: "If a person has not agreed in words or by their clear actions that they are willing to engage in sexual activity, then forcing or coercing them into a sexual act will be illegal."

 

Die schwedische Botschaft (wir greifen hier etwas vor) hat das folgend übersetzt: "Der Unterschied zur bisherigen Gesetzgebung besteht darin, dass zukünftig jede sexuelle Handlung, die nicht im gegenseitigen Einverständnis geschieht, strafbar wird. Bislang setzt der Tatbestand der Vergewaltigung die Anwendung von Gewalt oder Bedrohungen voraus."

 

Ohne in Stockholm Jura studiert zu haben, dürfte hier klar sein, dass eben jene Personen geschützt werden sollen, die bisher bei Übergriffen (aus Druck, Angst etc.) passiv waren und geschwiegen haben.

Ebenso dürfte aber auch klar sein, dass Nachweise vor Gericht damit vermutlich nicht einfacher werden, weil a) die Unschuldsvermutung nach wie vor gilt und b) vor Gericht ohne Beweise Aussage gegen Aussage steht. So weit, so juristisch. 

 

Dann kamen unsere Zeitungen...

 

Auf der journalistischen Seite jedoch hatte man in Deutschland nichts besseres zu tun, als das Thema derart unreflektiert auszuschlachten, dass der Postillon von seinem satirischen Sockel stieg und das Faktenzepter an sich riss. 

 

Andre Anwar, freier Schwedenkorrespondent, brachte den ursprünglichen Artikel in unterschiedlichen Zeitungen (u.a. Augsburger Allgemeine und Stuttgarter Nachrichten) unter. Focus-Online und Welt.de ließen sich dann auch nicht lange bitten und schrieben ab.

Was aus der Meldung der Gesetzesvorlage hierzulande dann gemacht wurde, ist schlicht grotesk: 

Der Focus bricht das geplante Gesetz auf das männliche Geschlecht herunter, reduziert es auf einen sexuellen Bittsteller, der selbst bei seiner eigenen Ehefrau um Erlaubnis bitten müsse. 

 

"Stattdessen obliege es dem Mann, im Vorfeld seine Partnerin um eine eindeutige Erlaubnis für den sexuellen Kontakt zu bitten."

 

Weiter schreibt der Focus, das Gesetz... 

 

"...soll nicht nur für flüchtige sexuelle Bekanntschaften gelten, sondern auch für feste Beziehungen - und sogar bei Ehepartnern."

 

Die offensichtliche Verblüffung, dass sogar Ehepartner durch das Gesetz geschützt werden sollen, verblüfft wiederum uns. Dem Focus scheint entgangen zu sein, dass Vergewaltigung in der Ehe auch vor dem Gesetzesentwurf eine Straftat war und das nicht erst seit letzter Woche. 

 

Am Ende gibt es noch einen "Überarbeitungshinweis", um...

 

"...herauszustellen, dass der Mann sich nur eine mündliche Einverständnis einholen muss, wenn der Partner nicht durch Handlungen sein Einverständnis zum Sex deutlich signalisiert." 

 

Warum der Focus seinen Rechtschreibfehler stehen lässt, ist das eine. Warum er hier weiterhin fälschlicherweise vom Mann spricht, obwohl das Gesetz für alle Geschlechter gilt, ist das andere.

 

Bento, der junge und hippe Ableger von spiegel.de macht es nicht viel besser. Immerhin weist man im Artikel darauf hin, dass das Gesetz alle Geschlechter betrifft. Warum auch hier in der Überschrift wieder nur von "schwedischen Männern" die Rede ist, bleibt unklar. Ebenso unklar, wie die an den Artikel drangeklatschte obligatorische Umfrage, wo Leser auswählen dürfen, ob sie das Gesetz aus "verwaltungsakttechnischen" Gründen ablehnen oder ihm zustimmen, weil es Männer zum Umdenken zwänge.

 

Die Schweizer BLICK probierte es im BILD-Style und legte damit die Meßlatte noch ein gutes Stück tiefer: 

Da im Gesetz weder von Handschlägen, Formularen oder sonstigen Dingen die Rede ist, gäbe es eigentlich keinen Grund, das Gesetz als "absurd" zu bezeichnen. Naja, aber das Stockphoto des Pärchens konnte so immerhin passend untergebracht werden.  

 

Den Vogel abgeschossen hat man aber bei Welt.de, wo man bereits in der bloßen Berichterstattung nicht in der Lage war, die Polemik in der Schublade zu lassen. 

Im Artikel "Schweden treibt die sexuelle Korrektheit auf die Spitze" beginnt man schon inhaltlich völlig falsch mit: 

 

"Schweden ist jetzt das unromantischste Land der Welt, gleich hinter Saudi-Arabien und dem Iran."

 

Somit ist Schweden also gleichzeitig auf Platz 1 UND Platz 3 (hinter Saudi-Arabien und dem Iran) der unromantischsten Länder. Der Artikel musste wohl schnell fertig werden.

Und was Romantik und sexualisierte Gewalt miteinander zu tun haben?

Tja. Weiß nur der Welt.de-Autor. 

 

Der Artikel fährt auch hier falsch fort: 

 

"Von nun an wird derjenige, der den Sexualkontakt wünscht, zuvor um Erlaubnis bitten müssen."

 

und

 

"Wer sichergehen will, dass (...) vor Gericht nicht Wort gegen Wort steht, sollte sich aber etwas schriftliches geben lassen, wird derzeit in schwedischen Internetforen gemutmaßt."

 

Dass "Mutmaßungen in schwedischen Internetforen" es mittlerweile bis in die Artikel deutscher Leitmedien schaffen, ist bemerkenswert, aber wenn es der Untermauerung der eigenen Unzulänglichkeit dient...

 

Das Gesetz wird im weiteren Verlauf als "verrücktes Hineinregieren in die Intimsphäre" bezeichnet und das Fehlen einer medialen Debatte beklagt. Vielleicht weil es bei sexualisierter Gewalt wenig bis nichts zu debattieren gibt, ist jetzt aber nur eine Vermutung unsererseits. 

 

Aber Welt.de wäre nicht Welt.de, wenn man es bei dem Artikel belassen und die Meinung des Chefredakteurs nicht noch oben drauf legen würde. 

 

So schreibt Ulf Poschardt zunächst unter der Überschrift "Gesetz in Schweden: Erotik nur noch mit Vertrag - leider kein Witz" einen Meinungsartikel, dessen Überschrift im Verlauf der nächsten Stunden in "Wir müssen beim Sex noch politisch korrekter werden" geändert wird. Vermutlich, weil man irgendwann realisiert hat, dass von einem Vertrag nirgendwo die Rede war.

 

Ulf Poschardt fabuliert darin von "Zustimmungen", die im Swingerclub eingesammelt werden müssen (offenbar DIE Topadresse, wenn es um Vergewaltigungen geht), attestiert Sexismusgegnern "Miniaturempörungen" und bezeichnet Bürger ohne klare Meinung zum Thema als "noch nicht korrigiert". Der Chefredakteur befürchtet eine (schwedische) Klagewelle, die in "Koitalformularen" gipfeln könnte. Man befürchtet Prozessprotokolle im Stile Franz Kafkas. 

 

Die Reaktionen in den Kommentarbereichen von Welt.de taten dann noch ihr übriges, man hatte seitens der Zeitung elegant vorgelegt und die schreibende Bürgerzunft musste nur noch formvollenden. Eine kleine Auswahl: 

 

Die Schweden werden wahrscheinlich relativ bald aussterben. Den wenn Sex Anträge, Formulare und evtl. auch erklärungen von Zeugen voraussetzt, wird manchen wohl auf diesen Vergnügen verzichten.

 

Was heisst denn "Vertrag"? Das reicht nicht! Der Notar muss bei der Umsetzung des Sex anwesend sein und alles protokollieren sowie paraphieren, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist! Noch bessser, man reicht vorher ein Pflichtenheft ein und lässt es genehmigen.

 

Obere Teile der Gesellschaft marschieren in Richtung Matriarchat, die untere werden gerade ersetzt mit den Leuten aus Mittelalter. Wozu das führt wohl?

 

Die praktische Umsetzung bereitet mir Schwierigkeiten: Kann man auch eine Pauschal-Genehmigung für mehre "Zusammenkünfte" ausstellen? Gibt es ein standartisiertes Formular? Ist ein Nachreichen möglich? Was passiert, wenn ich die Genehmigung verliere? Wie lange ist diese aufzubewahren (Dokumentations-/Archivpflicht)? 

 

Wir wissen nicht, ob es letztlich diese Kommentare oder die Artikel selbst waren, die den Postillon dazu bewegten via Twitter ein Dauerfeuer auf sämtliche Medien abzuschießen, die letztlich voneinander abgeschrieben, umgedichtet und dazufabuliert haben. 

 

Fakt ist, dass auch 24 Stunden später die meisten der oben genannten Medien sich auch nach mehrmaligen freundlichen Hinweisen vom Postillon nicht dazu genötigt sahen, ihre teils absurden Berichterstattungen zu korrigieren. Diejenigen, die es taten, quetschten einen kurzen, kursiven Satz unter ihren Artikel. Die Neue Osnabrücker Zeitung begnügte sich sogar mit dem nüchternen Hinweis, dass der ursprüngliche Artikel sachliche Fehler enthielt. Glückwunsch, der journalistische Persilschein hatte das Licht der Welt erblickt. Welche sachlichen Fehler das waren? Wusste man nur, wenn man früh genug mitgelesen hatte. 

 

ZDFheute, das ebenfalls twitterte, dass man in Schweden für Sex demnächst aktiv um Erlaubnis bitten muss, lässt bis heute ebenso eine Korrektur seiner Behauptung vermissen wie die Kollegen von Welt.de und Focus-Online

 

Fazit:

 

Dass Leitmedien in Deutschland in der Recherche und der Bearbeitung ihrer Artikel Fehler begehen, ist normal wie menschlich, auch wenn das sicherlich nicht die Tagesordnung sein sollte. Aber dafür gibt es ja Bildblog. Dass selbige Leitmedien erst nach dem zigsten Hinweis des Postillon (nochmal: eine Satire-Zeitung!) müde zurückrudern, ist dann schon peinlicher, zumal dies impliziert, das man das Ruder ohne den Fingerzeig aus Fürth erst gar nicht in die Hand genommen und alle Artikel 1:1 stehengelassen hätte.

 

Dass aber einige Medien hier gar nicht reagieren getreu dem Motto "Wenn ich das Problem nicht angucke, guckt es mich vielleicht auch nicht an" und alles aussitzen, ist uns maximal unangenehm, weil man dann den Eindruck bekommen könnte, die Korrektheit eines Artikels (auch im Nachgang) sei gar nicht so wichtig, schließlich hatte man ja schon die Klicks und die Shares und die 6.000 Kommentare. Daher nützen die Kursivkorrekturen unter den Artikeln auch herzlich wenig, die Pseudo-Panik ("Hilfe, Schweden bürokratisiert den Sexualakt, was macht das mit uns Deutschen!") war ja bereits verbreitet und der Text längst verbuddelt unter vielen neuen Artikeln, die des Lesers Aufmerksamkeit erfordern. 

 

So bleibt vor allem die Ernüchterung, dass die Spaßvögel des Postillon offenbar ein weitaus größeres Interesse daran haben, Sachverhalte korrekt darzustellen. Kleines Geheimnis: Das ist eigentlich nicht die Aufgabe einer Satirezeitung, die ihre Leser zwischendurch glauben lässt, der Kölner Dom sei über Nacht um 360 Grad gedreht worden. 

 

Die Pointe an der Sache: Die schwedische Botschaft hat via Twitter auf ihrer Internetseite noch einmal deutlich gemacht, was das Gesetz genau will - und sich beim Postillon explizit für das Engagement bedankt. 

 

Wenn DAS die Redaktionen der o.g. Leitmedien nicht um den Schlaf oder zumindest zum Umdenken bringt...was dann? 

SG

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Kommentare: 18
  • #1

    Das GroKodil (Donnerstag, 21 Dezember 2017 11:36)

    In diesem Zusammenhang ist es vielleicht interessant zu erfahren, dass diese Gesetzesänderung seit Jahrzehnten Bestandteil der britischen Rechtsprechung ist.
    Zitat:
    "In Schweden ist es zurzeit kein Verbrechen, einen sexuellen Akt auszuüben, obwohl es von der anderen Person dafür keine Zustimmung gibt", sagt Leijonhufvud. In England dagegen ist die fehlende "Zustimmung" (consent) schon seit Jahrzehnten Bestandteil des Straftatbestandes der sexuellen Nötigung."..

    http://www.zeit.de/2011/01/Sexualstrafrecht-Schweden/seite-2

  • #2

    Erik (Donnerstag, 21 Dezember 2017 11:57)

    Ihr habt im Absatz nach der Schweizer Blick ein "von" zu viel ;) Ich mein, wenn ihr schon auf die Rechtschreibfehler der anderen einhackt.

  • #3

    Meister Proper (Donnerstag, 21 Dezember 2017 12:15)

    Es ist ja schon doch irgendwie bezeichnend, dass sowohl die Autoren als auch die Kommentatoren so ziemlich 100% männlich sind. Es scheint fast so, als gäbe es eine Tradition, die Wünsche der Frau hintenanzustellen.

  • #4

    Bill Dung (Donnerstag, 21 Dezember 2017 14:43)

    Er hat hinten gesagt.

  • #5

    Zuckerbrot (Donnerstag, 21 Dezember 2017)

    Diese hirnlos dahingetippten Artikel der Leitmedien sind schon sehr bedenklich. Noch bedenklicher ist allerdings dass der/die Verfasser es anscheinend für völlig normal hält seine Frau/Freundin/Mann/Freund zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Ich dachte Höhlenmenschen seien längst ausgestorben...

  • #6

    Mechita (Donnerstag, 21 Dezember 2017 23:10)

    Skandal! In Schweden ist jetzt nur noch Sex erlaubt, wenn sie Beteiligten einverstanden sind!!!111!!
    Wo soll das bitte hinführen?! Dann hat man ja am Ende noch weniger Sex, wenn man das nur noch mit Leuten machen darf, die das auch wollen! Und dann muss man auch noch darauf achten, ob die zeigen oder sagen, dass sie es wollen. Oder man muss extra nachfragen. Bislang war doch eindeutig: Wenn der Partner nicht verzweifelt weint oder mir die Augen auskratzt, ist alles gut.
    Leute abfüllen, ist dann auch keine idiotensichere Methode mehr. Und nicht Mal heiraten garantiert, dass das Recht habe, jemanden regelmäßig zu knallen.
    Das ist voll männerfeindlich! Am Ende müssen uns die Weiber gar nicht mehr ranlassen. Und freiwillig macht eine Frau sowas sich nie. Wir werden hier zu Vergewaltigern abgestempelt, nur weil wir keinen Bock haben, jedesmal zu schauen, ob eine Frau Lust auf Sex hat!!111!!

  • #7

    Matthias KA (Samstag, 23 Dezember 2017 12:57)

    Dass jeder, der das Gesetz kritisiert oder verulkt, als potentieller Vergewaltiger dargestellt wird, ist traurig. Natürlich muss Sex immer einvernehmlich geschehen. Trotzdem enthält das Gesetz ein krasses Gerechtigkeitsdefizit: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Mißbrauch sind nunmal verschiedene Grade von Gewaltanwendung, die auch verschieden bestraft werden sollten. Alles auf der höchsten Stufe zu ahnden ist vollkommen widersinnig. Hinzu kommen die Unsicherheiten bei der Beweisführung, die teilweise auch die Befürworter eingestehen. Der Stellungnahme der schwedischen Botschaft ist zuzustimmen. Diese gibt aber weder den Gesetzeswortlaut wieder, noch illustriert es die Folgen. Die Unschuldsvermutung funktioniert im Intimbereich nicht richtig - hier besteht immer das Risiko, wem das Gericht am Ende „mehr“ galubt. Fazit: das Gestz ist gut gemeint aber könnte doch als Steilvorlage für Verleumdungen enden.

  • #8

    Markus Hoffmann (Samstag, 23 Dezember 2017 17:19)

    Leute, nun kriegt euch mal wieder ein. Das Ganze passierte so: Beiderseitiges Einverständnis vor dem Sex ist jetzt per Gesetz Pflicht in Schweden. Da wurde natürlich in den schwedischen sozialen Medien spekuliert, wie man dieses Einverständnis denn wohl später vor Gericht wohl beweisen soll, denn ein Gesetz, dessen Einhaltung man im Nachhinein gar nicht überprüfen kann, ist arg idiotisch. Da kam die Idee des "schriftlichen Einverständnisses" auf und irgendwie in die Medien, nicht nur deutschen. Das macht es nicht besser, aber verständlicher.

  • #9

    Sturmhorst Hirschpichler (Samstag, 23 Dezember 2017 19:37)

    "ZDFheute, das ebenfalls twitterte, dass man in Schweden für Sex demnächst aktiv um Erlaubnis bitten muss, lässt bis heute ebenso eine Korrektur seiner Behauptung vermissen wie die Kollegen von Welt.de und Focus-Online. "

    Ich verstehe nicht, weshalb die das korrigieren sollen. Die Meldungen sind doch korrekt.

  • #10

    Da Sepp (Dienstag, 26 Dezember 2017 17:19)

    Wie finde ich denn heraus, ob es sich um eine Schwedin handelt?

  • #11

    Jeremias (Dienstag, 26 Dezember 2017 17:20)

    Die juristische Problematisierung ist viel zu unterkomplex. Die Probleme mit dieser Gesetzgebung sind schwerwiegend und grundsätzlicher Art.

    Bitte lesen Sie einmal den Blog Beitrag und die Diskussion unter https://community.beck.de/2016/07/08/der-erkennbare-wille-nach-dem-neuen-sexualstrafrecht-erkennbar-fehlerhaft

    Gute Absichten dürfen nicht dazu führen, dass die Bevölkerung nicht mehr vorhersagen kann, welche Verhaltensweisen genau strafbar sein können und welche nicht. Deshalb sind Gesetze mit derartigen Schwächen abzulehnen.

  • #12

    Skywalker (Dienstag, 26 Dezember 2017 18:11)

    Wie kommt ihr darauf, als Satire-Seite so etwas aufzugreifen. Ist entweder versteckte Satire oder ihr habt euch damit voöllig disquallifiziert!
    Wer genau hinschaut, erkennt, dass die sog. Unschuldsvermutung damit ad absurdum geführt wird. Jeder Mann (99,9%) muss belegen können, das es freiwillig war. Was nicht möglich ist. Wenn die Frau danach immer noch sagen kan, ihr wahr unwohldabei ist das der entsprechende Beweis.

  • #13

    bli (Dienstag, 26 Dezember 2017 18:49)

    @#2: Es ist noch schlimmer: der vermeintliche Rechtschreibfehler ist kein solcher. Grammatik und Rechtschreibung sollte man schon auseinanderhalten können.

  • #14

    Rechtskundiger (Mittwoch, 27 Dezember 2017 12:20)

    Sorry, postillon(s),
    aber ganz so skandalös ist die von Euch angegriffenen Berichterstattung nicht.
    Vermutlich habt Ihr keine(n) Juristen/Juristin in der Redaktion, sonst hätte der/die Euch sicher erklärt, dass ein "Vertrag" nicht nur ein Schriftstück und nicht mal eine ausdrückliche Abrede sein muss, sondern auch konkludent, durch eindeutiges (als Willenserklärung interpretierbares) Verhalten, geschlossen werden kann. Insofern ist es vielleicht etwas zugespitzt, aber keinesfalls falsch, das "gegenseitige Einverständnis", dass es in Schweden geben soll und das sich zumindest auf "clear actions" stützen muss als "Vertrag" zu bezeichnen oder auch - bildlich - mit einem Handschlag gleichzusetzen.
    Dies im Hinterkopf, dürfte man auch manche anderen Wertungen und Zuspitzungen etwas gnädiger betrachten.
    Beste Grüße
    ein Rechtskundiger

  • #15

    Auch ein Rechtskundiger (Mittwoch, 27 Dezember 2017 14:30)

    @ Rechtskundiger: Unbestritten können Willenserklärungen auch konkludent, d.h. durch schlüssiges Handeln abgegeben werden.

    Dennoch ist es m.M.n. schwierig, den Gedanken des Vertrags (zwei übereinstimmende Willenserklärungen) auf so etwas wie Beischlaf anwenden zu können. Begrenzt man das Ganze der Einfachheit halber auf das "Ob" sexueller Handlungen, würde ich dennoch nicht von Vertrag sprechen. Denn dann müsste ich ja, die Idee einmal weiter gedacht, auch vertragliche Rechte haben, die ich notfalls durchsetzen kann. Was ist, wenn die andere Person es sich anders überlegt und doch keine sexuellen Handlungen zulassen möchte? Kann man die dann einklagen? Oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der andere Teil plötzlich nicht attraktiv genug ist?

    Hier einen Vertrag anzunehmen, ist auf Grund der Umstände unsinnig und dürfte für den privaten Bereich (ausgenommen bspw.: gewerbliche Prostitution) kaum zu vertreten sein.

    Es geht hier vielmehr, wie Du richtig weiter schreibst, um "Einverständnis", (besser eigentlich "Einwilligung"; § 183 BGB, wie Du ja als Rechtskundiger sicher weißt). Das ist eine Willenserklärung und es geht um die Frage ob diese Willenserklärung vorgelegen hat (konkludent oder ausdrücklich) und welchen Inhalt sie hatten.

  • #16

    TheJPenner (Sonntag, 31 Dezember 2017 15:52)

    Bei einem solch zu lesenden Mist scheint es mir nicht nur besser dass die Menschheit ausstirbt - sie sollte es nur noch schneller tun....

  • #17

    van dahlen (Mittwoch, 03 Januar 2018 19:07)

    Allzu subtile Satire wird oft als Ernstgemeint missverstanden und kann dann gefährlich für ihren Urheber werden. Darüber sollte Poschardt sich mal Gedanken machen.

    @Meister Proper:
    Kommentatorinnen sind auch zu annähernd 100% weiblich.
    Aber: Inwiefern ist es denn bezeichnend für die Hintanstellung weiblicher Wünsche, falls wirklich kaum eine Frau das Bedürfnis verspürte, hier einen Kommentar zu diesem Artikel zu posten?

  • #18

    Kleiner Timmy (Donnerstag, 25 Januar 2018 22:52)

    Das der Kölner Dom über Nacht nicht um 360 Grad gedreht wurde beweiaen Sie doch erstmal!